RAV Personalberatung

Belastungsfaktoren versus Leistungsfähigkeit

Erwartungshaltungen der Leistungsträgerschaften, wie beispielsweise das RAV als Vertreterin der Arbeitslosenversicherung (ALV), können als zusätzliche Last auf die Psyche der unterstützungsbedürftigen Personen einwirken. So werden sie mit vielen Auflagen konfrontiert (z.B. Arbeitsbemühungen als Leistungsnachweis, die Vermittelbarkeitsprüfung, etc.), um der Anspruchsberechtigung von Versicherungsleistungen der ALK im vorgesehenen Umfang gerecht zu werden. In dieser Phase der Arbeitslosigkeit stehen viele administrative Angelegenheiten an, welche in den Verantwortungsbereich der Stellensuchenden gesetzt werden. Die Fürsorgepflicht, wie sie bei dem Arbeitgeber gesetzlich verankert ist, scheint im gekündigten Verhältnis bis hin zur Findung einer neuen Stelle im leeren Raum zu stehen. Stellensuchende sind bezüglich der Bewerbungsprozesssteuerung auf sich selbst angewiesen. Fehlverhalten bei der Steuerung des Bewerbungsprozesses führen in der Regel direkt zu eingreifenden Massnahmen, welche ohne rechtliches Gehör umgesetzt werden und die betroffenen Personen in eine wirtschaftliche Notlage versetzen können. Während der Trennungsprozess der letzten Stelle noch nicht abgeschlossen ist, wird vom Stellensuchenden erwartet, dass die einwandfreie Bewerbungsprozesssteuerung funktioniert. Die systembedingte Erwartungshaltung ist geprägt von der sozialpolitisch getragenen Problemkultur. Das nimmt Einfluss auf die Leistungsbereitschaft oder auch Leistungsfähigkeit der Stellensuchenden in der Selbststeuerung des Change Prozesses. Insbesondere wenn die effektiven Probleme, welche zur Auflösung des letzten Arbeitsverhältnisses führte, zu wenig Beachtung erhalten.

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