Petition an den Bundesrat

Am 6. März 2023 habe ich eine Petition an den Bundesrat gerichtet. Meine Absicht ist eine Umweltschutzmassnahme auf bestehender Gesetzgebung durchzusetzen.

Verbot von Siedlungsabfällen

1.       Text

Der Bundesrat wird beauftragt die Abfallpolitik den aktuellen Kenntnissen der Umweltbelastung zu reformieren. Entsprechend dem USG Art. 2 soll das Verursacherprinzip auf die Produzenten zurückführen. Das bedeutet, Abfälle fallen bereits bei der Produktion von Produkten und deren Verpackungen an. Entsprechend ist der Produzent für die Rücknahme und Wiederverwertung der von ihm in den Umlauf gebrachten Werk- und Rohstoffen in die Verantwortung zu ziehen.

Bisher werden die Gemeinden beauftragt, Siedlungsabfälle zu bewirtschaften und die damit in Verbindung stehenden Dienstleister zu beauftragen die Beseitigung zu organisieren und durchzuführen. 

Es fallen Abfallgebühren an, welche die Fixkosten der Gemeinden decken sollen. Zusätzlich fallen Sackgebühren an, welche die variablen Kosten der Dienstleister abdecken sollen. Siedlungsabfälle landen in der Regel bei der KVA und werden verbrannt. Diese Kosten sind vermeidbar.

2.       Begehren an den Bundesrat zur Umsetzung der Umweltmassnahme

Der Detailhandel, bzw. die Verkaufsstellen werden verpflichtet, die Rücknahme der Verpackungsmaterialien wie auch der ausgedienten Produkte als Recyclingprodukte kostenlos zu organisieren. Insbesondere die von ihnen in den Umlauf gebrachten Materialien zurückzunehmen und fachgerecht dem Recycling zuzuführen (Redistribution).

Die damit verbundenen Kosten sollen in die Vollkostenrechnung der Wertschöpfungskette einfliessen und entsprechend über den Produktepreis aufgeschlagen werden.

3 Die Sammelbehälter für Karton/Papier, Styropor, Folien, Kork, Glas, Metalle, Plastik, Kunststoffe, Batterien, etc. müssen für die Kunden während den Öffnungszeiten frei zugänglich sein.

3.       Begründung

1 Heute wird der Konsument getrieben, Abfälle zu generieren und damit die Umwelt unnötig zu belasten. Das Anreizsystem widerspricht dem Gedankengut der Nachhaltigkeit.

2 Die Dienstleister für die Abfallbeseitigung stellen eine eigene Infrastruktur und Logistik zur Verfügung, welche nur diesem Zweck dienen. In Anbetracht der Umweltschutzmassnahmen gegen die Klimaerwärmung sind solche verzichtbaren Belastungen nicht mehr tragbar.

3 Der damit verbundene CO2 Ausstoss kann zu 100% reduziert werden, wenn die Kehrichtsammlung für die Siedlungsabfälle verboten wird. Es gibt keine Kompensation, weil die Konsumenten die «Selbst-Entsorgung» mit dem bestehenden Einkaufsaufwand verbinden. Die Wegstrecke zum Einkauf wird optimiert.

4 Die Konsumenten werden in den Redistributionsprozess eingebunden. Die Eigenverantwortung, das Bewusstsein im Umgang mit Konsumgütern und deren Auswirkung auf die Umwelt wird damit gefördert.

Stellungnahme BAFU der Direktorin Katrin Schneeberger

Leave a Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert